CAROLA 3.0

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· Verfahren

Ein unterlegener Bieter will vor die Vergabekammer.

Einen Tag nach dem Stadtratsbeschluss meldete sich einer der unterlegenen Bieter zu Wort: Der Münchner Ingenieur Hans Grassl, dessen Team GRASSL/gmp im Bürgervotum auf Platz 3 lag, kündigte am Freitag, 4. September, gegenüber der Presse an, die Vergabekammer des Freistaats Sachsen einzuschalten.

Nachtrag, 21. September 2026: Die Freie Presse hat ihre Überschrift inzwischen geändert; sie lautet jetzt „Beginnt schon der Rechtsstreit? Ingenieur erwägt, Entscheidung um Carolabrücke anzufechten“. Der frei sichtbare Anreißer nennt die Ankündigung unverändert. Dass tatsächlich ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wurde, ist bis heute nicht öffentlich belegt.

Stand 28. September 2026: Öffentlich ist weiterhin nicht belegt, ob ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Der Bericht der Freien Presse ist unverändert (Stand 4. September 2026, 12:04 Uhr). Die Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden vom 25. September 2026 zur Vertragsunterzeichnung erwähnt weder das Büro Grassl noch ein Verfahren.

Eine Stellungnahme der Stadt Dresden oder des Planungsteams FHECOR/TSSB dazu liegt bislang nicht vor.

Was Grassl vorwirft

Nach Angaben der Freien Presse/Sächsischen Zeitung ist Grassl der Ansicht, der Sieger-Entwurf von FHECOR/TSSB müsse „womöglich behördlich überprüft werden“. Welche konkreten Punkte er der Vergabekammer vorlegen will, ist aus den frei zugänglichen Teilen der Berichterstattung nicht ersichtlich – der vollständige Artikel liegt hinter einer Bezahlschranke. Das sind Vorwürfe, keine amtlichen Feststellungen – ob und wie die Vergabekammer sie bewertet, ist offen.

Zur Einordnung: Bereits vor der Entscheidung war öffentlich diskutiert worden, dass der Sieger-Entwurf ein zusätzliches Pfeilerpaar im FFH-Schutzgebiet am Elbufer vorsieht und die Brücke nach dem ersten Entwurfsstand rund 2,50 m höher wird als die eingestürzte Vorgängerbrücke (nach Teamangabe vom Sommer 2026 rund 1,50 m; der MDR nannte am 4. September 2026 rund 2,50 m, eine amtliche Zahl nach dem Beschluss liegt noch nicht vor – siehe Faktencheck) – zwei Punkte, die nach Angaben von Baubürgermeister Stephan Kühn das Risiko einer Planfeststellung erhöhen könnten. FHECOR/TSSB hatten selbst angeboten, auf das Pfeilerpaar zu verzichten; laut Aussagen aus der Bauverwaltung verbietet das Vergaberecht aber nachträgliche Umplanungen dieser Art.

Angaben nach Freie Presse/Sächsische Zeitung, 4. September 2026, 12:04 Uhr.

Kritik auch aus dem Stadtrat selbst

Unabhängig von Grassls Vorstoß hatte bereits in der Ratssitzung am 3. September Stadträtin Susanne Krause (Grüne) einen anderen Kritikpunkt benannt: Die neue Brücke steige „deutlich steiler an als der Vorgängerbau – schlecht für Rollstuhlfahrer und Radfahrer“.

Zitat nach t-online.de Dresden, Stand 4. September 2026.

Was das für den Zeitplan bedeutet

Stand 28. September 2026

Planung läuft weiter

Die Stadt teilte am 25. September 2026 mit, dass Oberbürgermeister Dirk Hilbert den Vertrag am 10. September 2026 unterzeichnet hat; das Planungsteam ist in der Planungsphase 2. Eine Reaktion der Stadt auf die Ankündigung liegt nicht vor. Zur Meldung →

Offene Frage

Wirkung der Rüge unklar

Ob und wie sich ein Vergabekammer-Verfahren auf den Zeitplan auswirken würde, ist derzeit nicht abzusehen – dazu gibt es noch keine belastbaren Angaben.

Stand 6. September 2026.

Quellen

Diese Meldung wurde mit Unterstützung von KI erstellt und von ZARLO Systems redaktionell geprüft. Diese Seite wird von ZARLO Systems im Auftrag von TSSB architekten betrieben.

Wie es weitergeht

Diese Seite bleibt dran.

Sobald sich Stadt oder Planungsteam zu Grassls Ankündigung äußern, gibt es dazu eine eigene, quellengestützte Meldung.

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